Sprecher
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Leon Sendelbach
Einweisung in Standard-Rehahilfsmittel I
Der Gesetzgeber gibt allen beruflich Pflegenden vor, dass Sie eingewiesen werden müssen in die Hilfsmittel, welche tagtäglich benutzt werden.
Eine Einweisung darf generell nur durch ausgebildete Medizinprodukteberater erfolgen.
Im Teil 1 werden Standard-Hilfsmittel vorgestellt
Pflegebett / Gehhilfen / Rollstühle / Badhilfen / Lavaset
Der oben genannte Preis versteht sich netto zzgl. der aktuell gültigen MwSt. von 19%.