Sprecher
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Leon Sendelbach
Einweisung in Standard-Rehahilfsmittel I
Pflegebetten / Einlegerahmen, Gehhilfen, Rollstühle, Badehilfen inkl. Ganzkörperwaschsysteme
Der Gesetzgeber gibt allen beruflich Pflegenden vor, dass Sie eingewiesen werden müssen in die Hilfsmittel, welche tagtäglich benutzt werden.
Eine Einweisung darf generell nur durch ausgebildete Medizinproduktberater erfolgen.
Im Teil 1 werden Standard-Hilfsmittel vorgestellt Pflegebett/ Gehhilfen/ Rollstühle/ Badhilfen / Ganzkörperwaschsysteme